Was darf eigentlich im Hausflur stehen?
Posted on | Juni 23, 2013 | No Comments
Manchmal geht es schneller als man denkt: Aus ein, zwei Kleinigkeiten im Hausflur wird schnell ein ganzer Haufen, der nicht nur das Durchkommen erschwert, sondern auch recht unansehnlich ist. Die vielen Gegenstände kommen häufig nicht nur aus einem Haushalt, sondern aus mehreren, denn das Abstellen wirkt mitunter “ansteckend”: Hat eine Wohnpartei damit begonnen, Gegenstände im Hausflur oder direkt vor der Wohnungstür zu lagern, fangen nicht selten auch andere Bewohner damit an. Zu Kinderwagen und Fahrrädern im Erdgeschoss gesellen sich auf den Stockwerken gerne Laufschuhe, Getränkekisten und auch mal Müllbeutel, die darauf warten, zur Mülltonne im Hof gebracht zu werden.
Das Abstellen ist häufig nur als Zwischenlösung gedacht, entwickelt sich aber durchaus mal zu einer Dauerlösung, die bei den Nachbarn nicht gut ankommt. Dass dieses grundsätzlich ein Ärgernis ist, ist zwar oftmals unstrittig. Problematisch wird es allerdings, wenn es um konkrete Gegenstände geht: Was darf eigentlich in Hausflur und Treppenhaus stehen und was nicht?
Treppenhaus gehört allen Bewohnern
Grundsätzlich gilt: Beide Bereiche, also Treppenhaus und Hausflur, gehören zur Gemeinschaftsfläche und sind für alle Bewohner da. Dieses bedeutet allerdings nicht, dass jeder Bewohner diese Flächen nach Belieben nutzen und zustellen darf. In erster Linie sind hier die Hausordnung und die Brandschutzordnung zu beachten, in denen verzeichnet ist, welche Gegenstände eine Beeinträchtigung darstellen und welche nicht.
Diesen formalen Weg können sich alle Hausbewohner jedoch sparen, wenn Rücksicht genommen wird. Eine Rücksprache mit Bewohnern und ggf. der Hausverwaltung sind immer sinnvoll und vermeiden unnötigen Ärger. Nach voriger Rücksprache sind zudem alle Beteiligten viel eher gewillt, einem Anliegen zuzustimmen. Dieses gilt auch für zum Beispiel Blumentöpfen oder anderen Dingen, die das Treppenhaus verschönern sollen. Manche Hausbewohner können sich an solchen Verschönerungen zwar nicht erfreuen, geben aber oftmals trotzdem ihr Okay, wenn im Vorfeld um Zustimmung gebeten wurde. In solchen Fällen sollte ebenfalls zusätzlich mit der Hausverwaltung gesprochen werden, da Blumentöpfe unter Umständen die Arbeit der Hausreinigung behindern.
Die häufigsten Probleme gibt es mit Kinderwagen, denn hier beharren die Parteien oftmals auf ihren Standpunkt. Grundsätzlich gilt: Das kurzfristige (also vorübergehende) Abstellen eines Kinderwagens ist im Hausflur und im Treppenhaus immer erlaubt. Dieses kann auch nicht von einer Hausordnung untersagt werden. Hier gilt es allerdings in jedem Fall zu beachten, dass genügend Platz gelassen werden muss: Fluchtwege dürfen ebenso wenig verstellt sein, wie der Zugang zum Briefkasten. Gleiches gilt auch für Rollatoren. Ein vorübergehendes Abstellen ist kein Problem und ist in jedem Fall erlaubt, solange Fluchtwege und Briefkästen frei bleiben. Da sich sowohl Kinder als auch Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, ist bei ausreichendem Platz das Abstellen erlaubt. Als grobe Faustregel gilt: Ein Durchgang von etwa einem Meter sollte gewährleistet sein.
Fahrräder gehören in Hof oder Keller
Etwas anderes ist es bei Fahrrädern, denn diese dürfen nicht im Hausflur abgestellt werden – und zwar auch nicht kurzfristig. Fährräder gehören in den Hof oder in den Keller. Selbstverständlich kann es aber auch hier eine Absprache mit den übrigen Bewohnern und der Hausverwaltung geben, wenn es zum Beispiel keine anderen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt. Hat niemand Einwände und bleiben Fluchtwege und Zugänge zu Briefkästen frei, dürfen die Räder auch im Hausflur abgestellt werden.
Alle anderen Dinge gehören nicht in den Hausflur und in das Treppenhaus, solange Nachbarn und Hausverwaltung nicht ihr Okay geben. Schuhschränke, Wäscheständer oder gar Katzenklos sollten also im Keller verschwinden, denn die Gemeinschaftsflächen sind nicht Bestandteil der Wohn- bzw. Abstellflächen.
Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber den Mitbewohnern sind in jedem Fall das Beste und sorgen für ein friedliches und ausgewogenes Miteinander. Den Blick in die Hausordnung oder gar den Gang zum Anwalt kann man sich damit sparen.
Dieses ist ein Service der condo Hausverwaltung aus Berlin.