Wie man sich vor dem Kauf von Schrottimmobilien schützt
Posted on | Februar 22, 2011 | No Comments
Gerade am Immobilienmarkt wird sehr viel Schindluder betrieben. Als potenzieller Käufer kann man da sehr schnell in eine Falle tappen, wenn man sich das jeweilige Objekt nicht ganz genau ansieht und begutachtet. Der Begriff Schrottimmobilie beschreibt genau solche Objekte die letztendlich minderwertig sind und dem Käufer meist überteuert und unter falschen Angaben verkauft wurden. Diese erhoffen sich nämlich entsprechende Gewinne durch eine Weitervermietung, um das Darlehen zu tilgen, was aber in weiterer Folge nicht eintreten kann, weil die Einnahmen deutlich geringer sind, als am Anfang vom Verkäufer versprochen.
Man darf in diesem Zusammenhang aber keine falsche Vorstellung von der Situation bekommen. Eine Schrottimmobilie besitzt diesen Namen nicht, weil sie auseinanderfällt. Der Begriff Schrottimmobilie beschreibt kein Objekt, welches in schlechtem Zustand ist und kurz vor dem Abriss steht. Vielmehr sind damit jene Immobilien gemeint, die beim Kauf vom Verkäufer als sichere Investition mit Top Renditen angepriesen wurden und dann diese Erwartungen in keiner Weise erfüllen können. Es wird also viel mehr für das Objekt vom Käufer bezahlt, als dieses eigentlich wert ist und womöglich auch jemals sein wird. Dennoch ist es selbstverständlich sehr wichtig, dass man auch den Zustand begutachtet, in dem sich die Immobilie befindet. Eine abbruchreifes Wohnhaus, das nur von Außen „saniert“ wurde, ist natürlich auch nicht erstrebenswert.
Da die Verkäufer in der Regel ganz genau Bescheid wissen, was sie ihren Kunden da in Wirklichkeit andrehen, ist es auch schwierig irgendwelche Schadenersatzforderungen als Käufer zu stellen. Dies hat mehrere Gründe. Entweder sind die Verkäufer ohnehin nicht zahlungsfähig oder sie laufen unter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Schließlich will man als Betrüger ja am Ende auch nicht für seine Taten geradestehen.
Es ist also wichtig, dass man sich vor dem Kauf ganz genau informiert und auf ein paar Anhaltspunkte zurückgreifen kann, um zu entscheiden ob man die jeweilige Immobilie nun wirklich kaufen oder lieber die Finger davon lassen will. Ein besonders wichtiges Kriterium ist die Lage des Objektes. Will man beispielsweise ein Wohnhaus kaufen, um es anschließend weiterzuvermieten, so ist die Lage besonders ausschlaggebend. Liegt die Immobilie in einer sehr unangenehmen Nachbarschaft oder einem schlechten Stadtviertel, so wird es wahrscheinlich auch schwierig sein einen optimalen Preis erzielen zu können. Auch Grundstücke neben Fabriken, Kraftwerken, Autobahnen und Co. sind natürlich nicht unbedingt ideal. Es ist dabei selbstverständlich, dass die Lage nicht einzig und allein ausschlaggebend ist, aber sie nimmt einen wichtigen und nicht zu unterschätzenden Teil ein. Auch sind nicht automatisch alle Wohnhäuser neben der Autobahn Schrottimmobilien. Es kommt hier immer auf den Verkaufspreis an und was der Verkäufer in Aussicht stellt.Auch wenn man mit ein wenig Aufwand rechnen muss, lohnt sich ein Besuch vor Ort auf jeden Fall, egal wie weit entfernt das Objekt liegt. In weiterer Folge ist es wichtig, die nähere Umgebung selbst in Augenschein nehmen zu können. Möglicherweise befinden sich im Umkreis des Objektes kaum Arbeitsplätze, was auch nicht optimal ist. All dies und vieles mehr sollte in eine Kaufentscheidung miteinbezogen werden, sofern man nicht mit Absicht eine Schrottimmobilie kaufen will.
In jedem Fall sollte man sich im Vorfeld informieren, zusätzliche Daten anfordern und gegebenenfalls einen Fachmann zu Rate ziehen, der sich mit der Materie vielleicht doch noch besser auskennt, als man selbst. Oftmals kann man durch die Sammlung von allerlei Informationen über ein Wohnhaus sehr viel Einsicht in die tatsächliche Situation erhalten. Vor allem Wohnungsauslastungen in der Vergangenheit und dergleichen sind hier sehr nützlich.
Ohne Information sollte man am Immobilienmarkt ohnehin nichts investieren. Wer also meint, dass er auf gut Glück ein Schnäppchen ergattern kann, wird möglicherweise bitter enttäuscht werden. Aufgrund von einigen Grundsatzentscheidungen am Europäischen Gerichtshof hat sich zwar der Verbraucherschutz in diesem Bereich gebessert, aber vorsichtig sollte man dennoch sein.
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